FAQ für Eigentümer
Auf dieser Seite versuchen wir, häufig gestellte Fragen zu beantworten. Wir updaten diese Seite regelmäßig, sollten Sie jedoch nicht die Antwort finden, die Sie suchen, lassen Sie es uns wissen!
Bitte beachten Sie, dass die von uns hier gegebenen Antworten keine rechtsverbindlichen Ergänzungen zu Ihrem Verwaltervertrag darstellen – wir versuchen hier vor allem allgemeine Informationen bereitzustellen. Bei speziellen Fragen, die ihr Objekt betreffen, sprechen Sie uns bitte direkt an.
1. Vorbereitung
Die detaillierten Anforderungen sind unter dem Abschnitt
Vermietung für Eigentümer aufgeführt. Je mehr im Vorhinein bereits Anbieterverträge, dazugehörige Lastschriftverfahren und entsprechende Onlinezugänge vorhanden sind, desto einfacher wird der Ablauf für alle Beteiligten. Je nachdem, wie Sie ihre Wohnung vermieten wollen, benötigt diese jeweils einen Strom-, Gas- und Internetvertrag – die alle per Lastschrift bezahlt werden sollten. Ihr monatliches Hausgeld an die Hausverwaltung kann ebenfalls per Lastschrift bezahlt werden. Wir benötigen zudem eine Inventarliste, Schlüssel für die Besichtigungen und, und das ist am Allerwichtigsten, eine Verwaltervollmacht von Ihnen.
Eine schriftlich ausgestellte Vollmacht - in unserem Falle eine Verwaltervollmacht - ist dasjenige Dokument, welches von sämtlichen Bauträgern, Banken, Finanzämtern, Strom- und Gasversorgern und Hausverwaltungen akzeptiert wird, wenn wir in Ihrem Namen mit den unterschiedlichen Unternehmen in Kontakt treten. Ohne dieses Dokument im Original können wir viele unserer täglichen Aufgaben nicht durchführen, da uns die Firmen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben dürfen.
Natürlich – wo immer erforderlich, nehmen wir Kontakt mit den einzelnen Anbietern auf. Ob mit Ihrer Hausverwaltung, um einen Reparaturtermin zu vereinbaren, mit dem Internetanbieter, um einem Mieter bei einem defektem Anschluss zu helfen, oder dem Hausmeister, um die Namen am Klingelschild zu ändern – sofern wir die Verwaltervollmacht von Ihnen haben, kommunizieren wir in Ihrem Namen.
Nein, wenn Ihre Wohnung einmal vermietet ist, werden die Namen an Briefkasten und Klingelschild geändert und wir bieten keinen Postdienst an. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Post weitergeleitet wird und Sie online Zugriff auf alle relevanten Informationen haben. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, helfen wir gerne.
Nein, aber wir stellen Ihnen die Rechnungen und Unterlagen zur Verfügung, die Ihr Steuerberater benötigt. Wenn Sie Beratung wünschen und einen Steuerberater suchen, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung und wir werden Kontakt mit einem unserer Partner aufnehmen.
2. Mieter finden
Wir bewerben Ihre Wohnung auf unserer Webseite unter berlin99.com/#angebote sowie auf der jeweiligen Bezirksseite. Unsere Partnerschaft mit mehreren prominenten Portalen ermöglicht es, so notwendig, zusätzlich den Suchradius zu erweitern.
Nur, wenn Sie sich dafür entscheiden. Wir werden Sie ausführlich über die beste Strategie für Ihre Wohnung beraten, sodass weitere Werbung meist nicht erforderlich ist. Wenn sich jedoch die Suche nach einem geeigneten Mieter als schwierig erweist, können wir Ihnen bei der zusätzlichen Vermarktung durch andere Anbieter helfen und die besten Angebote für Sie finden.
Wir fordern ein offizielles Ausweisdokument, unsere interne Mieterauskunft sowie einen „Proof of Funds“, also einen Liquiditätsnachweis. Die Arbeit mit internationalen Mietern erfordert ein gewisses Maß an Flexibilität. Das heißt, wir möchten nachvollziehen können, wie und dass ein Bewerber die Miete über den gesamten Mietzeitraum bequem zahlen kann - wie genau dies aussieht, ändert sich aber natürlich von Person zu Person. Nach Möglichkeit fragen wir auch nach Vermieterreferenzen. Letztendlich führen wir immer auch ein persönliches Gespräch, entweder im Büro oder während der Besichtigung.
Wir verstehen, dass einige Eigentümer ein persönlicheres Interesse an ihrer Wohnung haben als andere, aber letztendlich besteht unsere Aufgabe als Agentur darin, einen zuverlässigen Mieter für Sie zu finden, der pünktlich bezahlt und die Wohnung in gutem Zustand hält. Wenn Sie also nicht unbedingt darauf bestehen, werden Sie Ihre Mieter nicht persönlich treffen. Wir stehen dem aber natürlich auch nicht im Wege, so beide Parteien dies wünschen.
Natürlich, obwohl Sie uns vertrauen können, dass wir nur Bewerber vorschlagen, die wir für absolut geeignet halten – also wird das im Zweifelsfall nicht notwendig sein.
3. Während des Mietverhältnisses
Nein, denn durch den Verwaltervertrag und die von Ihnen erteilte Verwaltervollmacht dürfen wir als Bevollmächtigter in Ihrem Namen handeln und unterzeichnen als solche auch den Vertrag und die Übergabeprotokolle. Für Ihre Unterlagen erhalten Sie einen Link zu jedem gescannten Dokument.
Unser hauseigenes Team ermöglicht es uns, schnell und effizient auf Reparaturanfragen zu reagieren. Wenn wir zusätzliche Hilfe benötigen, wenden wir uns an unsere vertrauenswürdigen Partner, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt werden.
Unsere Mietverträge enthalten eine Kleinstreparaturklausel von bis zu 100€, nach der der Mieter für die Kosten kleinerer Reparaturarbeiten aufkommt. Wenn ein Auftrag in diesen Bereich fällt, führen wir diesen aus und ziehen ihn von der monatlichen Miete ab. Alles darüber hinaus werden wir natürlich im Vorfeld mit Ihnen besprechen und ihnen ein Angebot unterbreiten.
Das deutsche Gesetz erlaubt solche Besuche nicht ohne berechtigten Grund, sodass wir keine jährlichen Inspektionen durchführen können. Aber natürlich inspizieren wir die Wohnung bei jeder Übergabe, also zwischen den Mietverhältnissen, gründlich und dokumentieren eventuelle Probleme.
Sofern ein Mieter uns nicht ausdrücklich dazu auffordert, einen Schlüssel zu behalten, ist uns dies nicht gestattet, da ein Mieter das Recht hat, alle vorhandenen Schlüssel zu besitzen.
4. Zahlungen
Sofern nicht anders vereinbart, verlangen wir eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete. Wenn Ihre Wohnung besonders hochwertig ausgestattet ist oder ein Mieter ein Haustier mitbringen möchte, wird die Kaution entsprechend nach oben angepasst – alles innerhalb des gesetzlichen Höchstbetrags von drei Nettokaltmieten.
Die Kaution jedes Mieters wird für die Dauer seines Mietverhältnisses auf einem eigenen, separaten Treuhandkonto bei der DKB geführt.
Wir führen unsere Überweisungen jeden Freitag durch. Sobald wir also die Miete erhalten haben, leiten wir sie Ihnen diese innerhalb von 5 Werktagen weiter.
Die Zusammenarbeit mit Mietern aus der ganzen Welt hat uns gezeigt, wie wichtig es ist, eine gesunde Balance zwischen dem deutschen Rechtsverfahren und einem pro-aktiveren, internationaleren Ansatz zu finden. Das bedeutet, dass wir natürlich Abmahnungen ausstellen, aber gleichzeitig auch zum Telefon greifen um der Sache auf den Grund zu gehen.
Sie haben noch weitere Fragen?
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